Ad-hoc-Mitteilung vom 29. August 2018
29.08.2018
DGAP-Ad-hoc: KROMI Logistik AG: Vorstand der KROMI Logistik AG beschließt Antragstellung betreffend Wechsel des Börsensegments
KROMI Logistik AG / Schlagwort(e): Sonstiges Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 KROMI Logistik AG: Vorstand der KROMI Logistik AG beschließt Antragstellung betreffend Wechsel des Börsensegments Hamburg, 29. August 2018 - Der Vorstand der KROMI Logistik AG (KROMI) hat heute beschlossen, bei der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 57 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse zeitnah den Widerruf der Zulassung der Aktien der KROMI zum Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zu beantragen, wodurch die Aufnahme des Handels der KROMI-Aktien im regulierten Markt (General Standard) von Amts wegen veranlasst wird. Durch den Wechsel des Börsensegments werden die Zulassungsfolgepflichten der Gesellschaft wie bestimmte Berichts- und Veröffentlichungsanforderungen entfallen. Dadurch kann die Gesellschaft erheblichen Kostenaufwand reduzieren und Prozesse effizienter gestalten. Der Widerruf der Zulassung wird mit Ablauf von drei Monaten nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung durch die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse im Internet (www.deutsche-boerse.de) wirksam. Emittent: |
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