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Investor Relations

Ad-hoc-Mitteilung vom 29. August 2018

29.08.2018

DGAP-Ad-hoc: KROMI Logistik AG: Vorstand der KROMI Logistik AG beschließt Antragstellung betreffend Wechsel des Börsensegments

 

KROMI Logistik AG / Schlagwort(e): Sonstiges
KROMI Logistik AG: Vorstand der KROMI Logistik AG beschließt Antragstellung betreffend Wechsel des Börsensegments

29.08.2018 / 16:06 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
 


Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

KROMI Logistik AG: Vorstand der KROMI Logistik AG beschließt Antragstellung betreffend Wechsel des Börsensegments

Hamburg, 29. August 2018 - Der Vorstand der KROMI Logistik AG (KROMI) hat heute beschlossen, bei der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 57 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse zeitnah den Widerruf der Zulassung der Aktien der KROMI zum Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zu beantragen, wodurch die Aufnahme des Handels der KROMI-Aktien im regulierten Markt (General Standard) von Amts wegen veranlasst wird.

Durch den Wechsel des Börsensegments werden die Zulassungsfolgepflichten der Gesellschaft wie bestimmte Berichts- und Veröffentlichungsanforderungen entfallen. Dadurch kann die Gesellschaft erheblichen Kostenaufwand reduzieren und Prozesse effizienter gestalten. Der Widerruf der Zulassung wird mit Ablauf von drei Monaten nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung durch die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse im Internet (www.deutsche-boerse.de) wirksam.

Emittent:
KROMI Logistik AG
Tarpenring 11
22419 Hamburg, Deutschland
ISIN: DE000A0KFUJ5
WKN: A0KFUJ
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

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